Chronik - 10.11.2020:
Maskenpflicht auch auf allen Spielflächen

Gilt jedoch nicht für Kinder bis zum Schuleintritt

Nach wie vor erfordert die derzeit herrschende COVID-19-Pandemie unsere Aufmerksamkeit. In der aktuellen Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW vom 30. Oktober 2020 in der ab heute, dem 10. November 2020, und bis mindestens 30. November 2020 gültigen Fassung wird u. a. die Pflicht zum Tragen einer sog. Alltagsmaske, d. h. im Sinne der Verordnung einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung oder einer gleich wirksamen Abdeckung von Mund und Nase aus anderen Stoffen, geregelt. Danach ist auch auf Spielflächen eine solche Alltagsmaske bis auf weiteres zu tragen.

Bitte beachten:
 
Auf Spielflächen ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes Pflicht!
 
Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt.

Die Stadt Hennef muss natürlich für ihre Spiel- und Bolzplätze die Einhaltung dieser Verordnung sicherstellen, auch auf ihren hier vor Ort vom Heimatverein Bödingen betreuten Bolz- und Spielplätzen in Altenbödingen, Bödingen und Oberauel sowie dem von der Stadt selbst betreuten Spielplatz in Lauthausen. Eine Maßnahme dazu stellt das Anbringen entsprechender Hinweise sowohl auf den Spielplätzen als auch auf den Bolzplätzen im Bödinger Raum dar.
Hinweis auf Maskenpflicht, hier am Bolzplatz in Altenbödingen.
Hinweis auf Maskenpflicht, hier am Bolzplatz in Altenbödingen.
Vom Heimatverein betreute Spiel- und Bolzplätze - Bolzplatz an der Dicken Hecke, Altenbödingen. Das obige Foto zeigt beispielhaft den entsprechenden Hinweis am Bolzplatz Dicke Hecke in Altenbödingen, am Ortsrand von Driesch.

Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gilt dabei ausdrücklich nicht für Kinder bis zum Schuleintritt. Sie dürfen zwar dennoch eine Alltagsmaske tragen, müssen es aber nicht.

Ältere Kinder und sie begleitende Erwachsene müssen dagegen eine Alltagsmaske tragen, sofern nicht die generellen, in der Coronaschutzverordnung ausdrücklich genannten Ausnahmeregeln greifen, etwa, wenn aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske getragen und dies durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden kann.

Ansonsten gilt die Mund-Nase-Schutz-Pflicht auch für die Nutzung der Bolzplätze, was das Bolzen zu einem speziellen Erlebnis machen kann. Offenbar ist diese Maßnahme zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie unerlässlich. Immerhin ist sie weit weniger einschneidend als die vollständige Sperrung der Spielflächen aus dem Frühjahr (vgl. "Alle Spiel- und Bolzplätze bleiben vorerst gesperrt").

Wipptier Jolly geht mit gutem Beispiel voran

Unser neues Wipptier Jolly (s. "Spielplatz Bödingen - Jolly, das neue Wipptier, ist da") am Marienplatz in Bödingen, dessen Einstand im März dieses Jahres bekanntlich von den Corona-bedingten Sperrungen überschattet wurde, hat bereits sein Verantwortungsbewusstsein bewiesen und geht beim Thema Maske Tragen mit gutem Beispiel voran (s. "Pferd Jolly ist vorsichtig und trägt eine Mund-Nasen-Maske").
Jolly geht mit gutem Beispiel voran und trägt "Maske".
Jolly geht mit gutem Beispiel voran und trägt "Maske".

Bitte die nötige Vorsicht nicht außer Acht lassen!

Um weiterhin kein unnötiges Risiko einzugehen, ist Vorsicht und die Beachtung der bekannten "Anti-Corona-Regeln", insbesondere das Einhalten des Mindestabstands (je nach Situation mind. 1,5 m oder mehr) und das Tragen von Alltagsmasken, nach wie vor geboten. Je mehr Menschen sich verantwortungsvoll und regelkonform verhalten, desto besser gelingt hoffentlich die Eindämmung der schlimmen Pandemie. Außerdem vermeidet man durch Beachtung der Verordnung ein ansonsten evtl. drohendes Bußgeld.
Machen wir also mit und halten wir am Zusammenhalt unserer Gemeinschaft fest. Und denken wir weiterhin daran:

Zusammenhalten - Abstand halten - Durchhalten!

 


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älter >23.10.2020 - Erneut Hennefer Heimatnadel verliehen

 

 

 
 
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